ÖNORM Z 1020 | Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen
Die ÖNORM Z 1020 legt die Anforderungen und Prüfungen für Verbandkästen in Arbeitsstätten und Baustellen in Bezug auf Ausführung, Werkstoff sowie deren Inhalt fest. Die Verbandkästen sollten eine fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen und die in den Verbandkästen enthaltenen Medizinprodukte müssen als solche dem Medizinproduktegesetz entsprechen.
Folgende Änderungen wurden in die ÖNORM Z 1020 eingearbeitet:
Der Einmal-Beatmungsbehelf dient nur als Überwindung der Ekelbarriere. Auf der Verpackung muss zusätzlich stehen, dass die Anwendung keinen 100%igen Schutz vor Ansteckungsgefahr darstellt.
Wenn vorauszusehen ist, dass der Beatmungsbehelf in ständiger Verwendung ist, ist ein höherwertiger Schutz empfohlen (mindestens tubuslose Atemspendemaske). Dabei muss dafür gesorgt werden, dass der Verwender entsprechend geschult ist.