Sachkundigenprüfung von PSA gegen Absturz
PSA gegen Absturz muss mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand hin geprüft werden.
Die speziell geschulten Sachkundigen der Firma Schloffer Arbeitsschutz verfügen im Sinne der PSA-V § 14 über die erforderlichen Kenntnisse und Berufserfahrung, um PSA gegen Absturz auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen.
Die österreichische PSA-V § 14 schreibt vor, dass PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen ist. Eine solche Überprüfung ist auch vor einer weiteren Verwendung nach einem Absturz notwendig.
Die Ergebnisse der Sachkundigenprüfung werden in einem Prüfbefund dokumentiert, welcher vom Arbeitgeber bis zum Ausscheiden der PSA aufzubewahren ist.
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