Jährliche Auffrischung Ihrer Kenntnisse im Umgang mit PSA gegen Absturz
Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) sieht vor, dass alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz verwenden, mindestens einmal jährlich eine Unterweisung zum richtigen Umgang mit der Ausrüstung erhalten müssen. Diese Unterweisung muss durch eine fachkundige Person erfolgen.
Die Schulung „PSA gegen Absturz – Refresh“ richtet sich an Personen, die bereits an den Kursen „PSA gegen Absturz – Basis“ oder „PSA gegen Absturz – Fachkunde“ teilgenommen haben. Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung erfüllt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die in der PSA-V geforderte jährliche Auffrischung der Kenntnisse im Umgang mit PSA gegen Absturz.
Der Auffrischungskurs entspricht allen rechtlichen Vorgaben aus ASchG, PSA-V, BauV, AM-VO sowie dem Regelwerk AUVA PSAgA und Rettungsausrüstung (12/2015) und den DGUV Richtlinien.
Als Mitglied im Verband Österreichischer Sicherheitsexperten (VÖSI) erhalten Sie für die Teilnahme an der Schulung „PSA gegen Absturz – Refresher“ 1 VÖSI-Punkt. Diese können Sie direkt beim Verband anfordern.