PSA gegen Absturz ist mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen
PSA gegen Absturz ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen dokumentiert werden und sind in einem Prüfbefund festzuhalten.
Ebenfalls mindestens einmal jährlich sind alle Arbeiternehmer/innen, die PSA gegen Absturz verwenden, über den richtigen Umgang mit der Ausrüstung sowie die Durchführung von Berge- und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen. Diese Schulungen müssen von einer fachkundigen Person oder einem Schulungsanbieter geplant und durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Lehrgangs hat der oder die Teilnehmer/in die Befähigung, die jährliche Überprüfung der PSAgA im Unternehmen durchzuführen.
Der Lehrgang richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V), der Bauarbeiterschutzverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der AUVA-Richtline Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen, den DGUV-Richtlinien 312-001, 112-198, 112-199, 312-906, 112-906 sowie den Regelwerken ÖNORM B 3417, ÖNORM EN 795 und CEN/TS 16415.
Der Fachkundelehrgang PSA gegen Absturz ist 3 Jahre gültig.
Als Mitglied im Verband Österreichischer Sicherheitsexperten (VÖSI) erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang „PSA gegen Absturz – Fachkunde“ 2 VÖSI-Punkte. Diese können Sie direkt beim Verband anfordern.