Auf Basis der Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) müssen beim Einsteigen bzw. Arbeiten in Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen, bei denen die Gefahr von Sauerstoffmangel, gefährlichen Arbeitsstoffen, Brand oder Explosion besteht, folgende organisatorische Maßnahmen ergriffen werden:
– Bestellung einer geeigneten, fachkundigen Person, die die notwendigen Schutzmaßnahmen für das Befahren (Behälterbefahrerlaubnis) schriftlich anordnet. Das Befahren solcher Einrichtungen ist nur mit Zustimmung dieser Person gestattet.
– Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss durch eine ständig anwesende Aufsichtsperson sichergestellt sein.
– Auch alle weiteren gesetzlichen Verordnungen für Arbeitsmaterialien, Arbeitsschutz und Rettungsmaßnahmen müssen je nach Gefahrenpotenzial geplant und befolgt werden.
Der Lehrgang "Befahren von Behältern Anwender & Fachkunde" entspricht allen rechtlichen Vorgaben aus ASchG, PSA-V, BauV, AAV, AM-VO, FGV 2002, GKV 2011, VbF, VGÜ 2014, VEXAT und den folgenden Regelwerken AUVA M327, OVE/ÖNORM EN 60974-9:2011-03-01, ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-1, ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-2.
Als Mitglied im Verband Österreichischer Sicherheitsexperten (VÖSI) erhalten Sie für die Teilnahme an diesem Lehrgang 2 VÖSI-Punkte. Diese können Sie direkt beim Verband anfordern.