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EN 13758-2 | Textilien - Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung
In der europäischen Norm EN 13758-2 sind die Anforderungen an die Kennzeichnung von Bekleidung festgelegt, die zum Schutz des Trägers gegen die Belastung durch ultraviolette Sonnenstrahlung vorgesehen ist. Bekleidung, die gemäß EN 13758-2 genormt ist, schützt den Träger vor der UVA- und UVB-Strahlung des Sonnenlichts. Unter gewissen Bedingungen kann die Schutzwirkung der Bekleidung auch verloren gehen. Zum Beispiel wenn die Bekleidung nass oder abgetragen ist. Daher sollte die Kleidung gemäß den Hinweisen auf der Innenseite gepflegt und behandelt werden.
Ermittelt wird der UV-Schutzfaktor UPF (UPF = Ultra Violet Protection Factor) eines Textils. Der Standard EN 13758 verwendet das Sonnenspektrum von Albuquerque (USA), welches annähernd der Sonneneinstrahlung in Südeuropa entspricht.
UPF-Bereich* | Schutz | % der Abschirmung der UV-Strahlung | Kennzeichnungsklassen |
15 – 24 | Gut | 93,3 – 95,8 % | 15,20 |
25 – 39 | Sehr gut | 96 – 97,4 % | 25, 30, 35 |
40 – 50+ | Ausgezeichnet | 97,5 – 98+ % | 40, 45, 50, 50+ |
*UPF - UV-Schutzfaktor