3-Stufen-Konzept
In der seit Mai 2014 gültigen österreichischen PSA-Verordnung zählt auch der Hautschutz zur persönlichen Schutzausrüstung. Beruflicher Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflegemittel sind daher vom Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend zur Verfügung zu stellen.