So kommen Sie zur orthopädischen Einlage für Sicherheitsschuhe
Sicherheitsschuhe dürfen nicht ohne Weiteres verändert werden. Die ÖNORM Z 1259 regelt die Versorgung mit orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich.
Nein, Sie dürfen Ihre privaten Einlagen nicht in Ihre Arbeitsschuhe einlegen. Mit einer privaten Einlage ist Ihr Sicherheitsschuh kein zertifizierter Sicherheitsschuh mehr. Der Schuh verliert seine Schutzwirkung, die Verletzungsgefahr steigt und bei Unfällen kommt es zu persönlichen Haftungsfolgen.
Die Einlage für Ihren Sicherheitsschuh muss von einer/einem zertifizierten Orthopädieschuhmacher:in gefertigt werden. Sie/er weiß, welche Einlage zu welchem Sicherheitsschuh passt und wie diese eingebaut werden müssen. Weiters dokumentiert und bestätigt sie/er die ordnungsgemäße Zulassung als Sicherheitsschuh und kennzeichnet diesen.
All die genannten Schritte sind in Österreich durch die ÖNORM Z 1259 geregelt.
Sind Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Unfallversicherungsträger Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe übernehmen (ev. auch nur zum Teil, nähere Informationen beim zuständigen Unfallversicherungsträger). In allen anderen Fällen haben die Arbeitgeber:innen auf ihre Kosten entsprechend angepasste bzw. hergestellte Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen.
Diese Sicherheitsschuhe empfehlen wir für Ihre Einlagenversorgung.
Die Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich lautet, dass sich Arbeitnehmer:innen zwei Paar orthopädische Sicherheitsschuhe zulegen sollten. Zunächst einmal wegen der Fußhygiene, da die Schuhe täglich gewechselt werden können und somit länger halten. Und weiters kann orthopädischer Fußschutz auch verschleißen oder zerstört werden. In diesem Fall droht der/dem Arbeitnehmer:in ein Beschäftigungsverbot – solange, bis ein neuer Arbeitssicherheitsschuh zur Verfügung steht. Dies lässt sich vermeiden, indem sofort in ein zweites Paar investiert wird.
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Als Arbeitgeber:in und SFK gelten für Sie die folgenden Ablaufschritte:
Wichtig für Arbeitgeber:innen: Die Unfallversicherungsträger können Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe (eventuell zum Teil) dann übernehmen, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind.
Seit 2012 stellt die ÖNORM Z 1259 allen Beteiligten ein Verfahren zur Verfügung, das bei Einhaltung eine normkonforme Herstellung von orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich garantiert.
Mit unserem zertifizierten System der orthopädischen Einlagengenversorgung und Zurichtungen haben Sie österreichweit eine einfache, normgerechte und individuelle Lösung für Ihre Fußprobleme bzw. die Ihrer Mitarbeiter:innen.
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