Mittwoch, 26. April 2023

So kommen Sie zur orthopädischen Einlage für Sicherheitsschuhe

 

Sicherheitsschuhe dürfen nicht ohne Weiteres verändert werden. Die ÖNORM Z 1259 regelt die Versorgung mit orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich.

Darf ich meine eigenen Einlagen in Sicherheitsschuhen verwenden?

 

Nein, Sie dürfen Ihre privaten Einlagen nicht in Ihre Arbeitsschuhe einlegen. Mit einer privaten Einlage ist Ihr Sicherheitsschuh kein zertifizierter Sicherheitsschuh mehr. Der Schuh verliert seine Schutzwirkung, die Verletzungsgefahr steigt und bei Unfällen kommt es zu persönlichen Haftungsfolgen.

 

Die Einlage für Ihren Sicherheitsschuh muss von einer/einem zertifizierten Orthopädieschuhmacher:in gefertigt werden. Sie/er weiß, welche Einlage zu welchem Sicherheitsschuh passt und wie diese eingebaut werden müssen. Weiters dokumentiert und bestätigt sie/er die ordnungsgemäße Zulassung als Sicherheitsschuh und kennzeichnet diesen.

All die genannten Schritte sind in Österreich durch die ÖNORM Z 1259 geregelt. 

Wie komme ich zu meiner orthopädischen Einlage für meine Sicherheitsschuhe?

 
  1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verschreibung, z. B. über eine orthopädische Einlegesohle, aus.
  2. Wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgebenden oder die Sicherheitsfachkraft im Betrieb. Sie bekommen eine Verwenderbescheinigung, auf der die/der ausgewählte Atlas®-Orthopädieschuhmacher:in vermerkt ist.
  3. Sie übergeben der/dem Orthopädieschuhmacher:in den Verordnungsschein und die Verwenderbescheinigung
  4. Sobald Ihre Sicherheitsschuhe orthopädisch versorgt und fertig sind, können Sie diese im betreffenden Orthopädieschuh-Fachgeschäft abholen. Die Kosten für die orthopädischen Elemente und den Sicherheitsschuh werden direkt zwischen den zertifizierten Orthopädieschuhmacher:innen und den Unternehmen verrechnet.

Wer zahlt orthopädische Einlagen für Arbeitsschuhe?

 

Sind Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Unfallversicherungsträger Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe übernehmen (ev. auch nur zum Teil, nähere Informationen beim zuständigen Unfallversicherungsträger). In allen anderen Fällen haben die Arbeitgeber:innen auf ihre Kosten entsprechend angepasste bzw. hergestellte Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen.

Diese Sicherheitsschuhe empfehlen wir für Ihre Einlagenversorgung.
 

Wie oft bekomme ich Einlagen für meine Sicherheitsschuhe?

 

Die Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich lautet, dass sich Arbeitnehmer:innen zwei Paar orthopädische Sicherheitsschuhe zulegen sollten. Zunächst einmal wegen der Fußhygiene, da die Schuhe täglich gewechselt werden können und somit länger halten. Und weiters kann orthopädischer Fußschutz auch verschleißen oder zerstört werden. In diesem Fall droht der/dem Arbeitnehmer:in ein Beschäftigungsverbot – solange, bis ein neuer Arbeitssicherheitsschuh zur Verfügung steht. Dies lässt sich vermeiden, indem sofort in ein zweites Paar investiert wird.

Spezialkatalog Atlas ÖNORM Z 1259

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Welche Schritte umfasst der normkonforme Ablauf nach ÖNORM Z 1259?

 

Als Arbeitgeber:in und SFK gelten für Sie die folgenden Ablaufschritte: 

  1. Die Ärztin oder der Arzt stellt der/dem Patient:in eine Verschreibung, z. B. über eine orthopädische Einlegesohle, aus.
  2. Wählen Sie Ihre/n zertifizierte/n Atlas®-Orthopädieschuhmacher:in aus. Kontaktieren Sie unsere Spezialist:innen für nähere Informationen zum Ablauf, zur Verrechnung oder zu einem Atlas®-Orthopädieschuhfachgeschäft in Ihrer Nähe.
  3. Als Arbeitgeber:in bzw. Sicherheitsfachkraft legen Sie in der Verwenderbescheinigung  die benötigte Sicherheitsklasse und eventuelle Zusatzanforderungen fest. Dazu wählen Sie ein Schuhmodell aus der ÖNORM Z 1259-Serie entsprechend der evaluierten Sicherheitsklasse aus. Übergeben Sie der/dem Arbeitnehmer:in die Verwenderbescheinigung und vermerken Sie die/den ausgewählten Atlas®-Orthopädieschuhmacher:in.
  4. Die/der Arbeitnehmer:in übergibt der/dem Orthopädieschuhmacher:in den Verordnungsschein und die Verwenderbescheinigung. Diese/r stellt dem Arbeitgeber je nach Vereinbarung einen Kostenvoranschlag aus.
  5. Nach der Auftragserteilung führt die/der Orthopädieschuhmacher:in die normkonforme orthopädietechnische Versorgung sowie die Dokumentation durch. Sie/er stellt die Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung sowie das OS-Piktogramm und ihre/seine Verzeichnisnummer bzw. Bezeichnung auf der Außenseite des Schuhs an.
  6. Die Verrechnung der orthopädischen Elemente erfolgt direkt mit dem Unternehmen.

Wichtig für Arbeitgeber:innen: Die Unfallversicherungsträger können Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe (eventuell zum Teil) dann übernehmen, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind.

 

Wie erleichtert Ihnen Schloffer Arbeitsschutz die Einlagenversorgung?

 

Seit 2012 stellt die ÖNORM Z 1259 allen Beteiligten ein Verfahren zur Verfügung, das bei Einhaltung eine normkonforme Herstellung von orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich garantiert.

Mit unserem zertifizierten System der orthopädischen Einlagengenversorgung und Zurichtungen haben Sie österreichweit eine einfache, normgerechte und individuelle Lösung für Ihre Fußprobleme bzw. die Ihrer Mitarbeiter:innen.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: 

  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Sicherheitsschuhe für Ihre Tätigkeit. Unsere Einlagenversorgung erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus profitieren Sie von unserer großen Auswahl an Sicherheitsschuhen.
  • Unsere zertifizierten Orthopädieschuhmacher:innen bieten Ihnen persönliche und kompetente Betreuung in Ihrer Nähe. Sie profitieren von einer einfachen Abwicklung und Dokumentation.
  • Wir kümmern uns um die Endabrechnung. Alle Kosten sind klar und transparent dargestellt.

Fragen Sie unsere Spezialist:innen! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier geht's zu unserem gesamten Atlas®-Sortiment

 

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