Größe S/L-L/XXL
- Marke: C.A.M.P.
- Ausführung Sicherungsgurte: Sitzgurt
- Norm: EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen, EN 813 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Sitzgurte
Art.-Nr.: TH-2148, EAN: 8005436092829, Einheit: Stück
Produktbeschreibung für C.A.M.P. Sitzgurt GT Sit
Komfortabler Sitzgurt - entwickelt, um dem "Hängesyndrom" vorzubeugen. Die innovative Verbindungsstruktur zwischen Beinschlaufen und Hüftgurt macht GT Sit perfekt beim freien Hängen und bei der Bewegung vom Boden. Alle Polsterungen - mit unterschiedlicher Dicke und Konsistenz - wurden dazu entwickelt, alle beteiligten Körperteile richtig abzustützen.
Patentierter, ventraler Anschlagpunkt, gekennzeichnet durch zwei konzentrische Ringe: einer dient als Sitz für den Aluminiumring (für die Anbringung von Schlingen und Geräten), einer dient der Verbindung mit dem Brustgurt und der Bruststeigklemme • patentierte STS-Schnellverschlussschnallen mit Lösesystem, welche an den Beinschlaufen fixiert sind • Befestigungsösen aus Aluminium • 4 Einhängeösen: am Bauch für freies Hängen, seitlich und hinten für die Arbeitsplatzpositionierung und das Zurückhalten
Gewicht: 1.360 g (S-L), 1.420 g (L-XXL)
Größen: S–L, L–XXL
Normen: EN 358, EN 813
Durch die Kombination des Sitzgurts GT Sit mit dem C.A.M.P. Brustgurt GT Chest (ausgestattet mit zwei Aufhängeösen an Brust und Rücken) erhalten Sie einen kompletten Auffanggurt.
Normen für C.A.M.P. Sitzgurt GT Sit
EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen
Die Norm EN 358 gilt für Gurte und Verbindungsmittel zum Zwecke der Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten. Sie legt die Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnungen und vom Hersteller bereitzustellenden Informationen fest. Die Norm EN 358 gilt jedoch nicht für Verbindungsmittel zum Rückhalt mit einer festen Länge, die nicht in einem Gurt integriert ist.
EN 813 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Sitzgurte
Die europäische Norm EN 813 legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für Sitzgurte zur Benutzung in Rückhaltesystemen, Arbeitsplatzpositionierungssystemen sowie in Systemen für seilunterstützten Zugang fest, bei denen ein tief liegender Befestigungspunkt erforderlich ist.
WICHTIG! Die Sitzgurte sind nicht für Auffangzwecke geeignet.