Arbeitnehmer müssen mindestens einmal jährlich über die verwendete PSAgA unterwiesen werden.
Die neue Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) regelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in absturzgefährdeten Bereichen tätig sind, mindestens einmal jährlich nachweislich durch Schulungen über die verwendete PSA informiert und unterwiesen werden müssen. Die Unterweisung hat durch Schulungen und erforderlichenfalls praktische Übungen inkl. Rettungsmaßnahmen durch einen Sachkundigen zu erfolgen.
Wir bieten Ihnen eine praxisnahe Unterweisung PSA gegen Absturz an, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht: ASchG, PSA-V, BauV, AM-VO.
Die Schulung PSA gegen Absturz – Basis berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben aus der PSA-V, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, der Bauarbeiterschutzverordnung sowie der Arbeitsstättenverordnung und zeigt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.
Als Mitglied im Verband Österreichischer Sicherheitsexperten (VÖSI) erhalten Sie für die Teilnahme an der Schulung „PSA gegen Absturz – Basis“ 2 VÖSI-Punkte. Diese können Sie direkt beim Verband anfordern.